Was kostet Seniorenbetreuung in Düsseldorf?
Kurz: Mit Pflegegrad zahlt in vielen Fällen die Pflegekasse einen Teil, nämlich den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Alles darüber hinaus und alles ohne Pflegegrad rechne ich privat nach Stunden ab. Den Stundensatz nenne ich Ihnen im Erstgespräch und schriftlich, bevor der erste Termin stattfindet. Es gibt keine Vertragslaufzeit und keine Anfahrtspauschale.
- Keine Vertragslaufzeit, keine Mindestabnahme
- Keine Anfahrtspauschale im Einzugsgebiet
- Abrechnung mit der Pflegekasse übernehme ich
Was im Stundensatz enthalten ist
Abgerechnet wird die Zeit vor Ort. Was in dieser Zeit passiert, legen wir vorher fest.
- Betreuungszeit vor Ort. Die vereinbarten Stunden bei Ihnen zu Hause oder unterwegs.
- Anfahrt im Einzugsgebiet. Keine zusätzliche Pauschale. Außerhalb spreche ich das vorher mit Ihnen ab.
- Abstimmung mit Angehörigen. Kurze Rückmeldung nach dem Termin, wenn Sie das möchten. Per Telefon oder Nachricht.
- Abrechnung mit der Pflegekasse. Ich stelle die Abrechnung, Sie unterschreiben den Leistungsnachweis. Mehr ist nicht zu tun.
- Erstgespräch. Kostenlos, telefonisch oder bei Ihnen zu Hause.
Was extra kostet oder nicht geht
Auslagen wie Eintritte, Parkgebühren oder Einkaufsbeträge rechne ich zum Selbstkostenpreis ab und belege sie. Medizinische Behandlungspflege biete ich nicht an, dafür ist ein Pflegedienst zuständig.
Wie die Abrechnung läuft
Angebot schriftlich
Nach dem Erstgespräch bekommen Sie Stundensatz, Zeiten und Leistungen schriftlich. Erst danach entscheiden Sie.
Leistungsnachweis
Nach jedem Termin wird kurz gegengezeichnet, welche Zeit geleistet wurde.
Monatliche Abrechnung
Mit Pflegegrad reiche ich bei der Pflegekasse ein. Alles darüber hinaus stelle ich Ihnen in Rechnung.
Preise und Zuschüsse im Überblick
Gesetzliche Beträge mit Stand Juli 2026.
Preise und Zuschüsse
Betreuung privat, pro Stunde
auf Anfrage
Nenne ich Ihnen im Erstgespräch und schriftlich vor dem ersten Termin.
Entlastungsbetrag der Pflegekasse
131 € im Monat
Zweckgebunden, für Pflegegrad 1 bis 5.
Anspruch im Jahr
1.572 €
Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Anfahrt im Einzugsgebiet
0 €
Außerhalb nach Absprache.
Erstgespräch
kostenlos
Ohne Verpflichtung.
Stand: Juli 2026. Rechtsgrundlage §45b SGB XI. Zum 1. Januar 2027 ist eine Änderung geplant, die noch nicht beschlossen ist.
Häufige Fragen zu den Kosten
Im Erstgespräch am Telefon. Vor dem ersten Termin bekommen Sie ihn außerdem schriftlich, zusammen mit den vereinbarten Zeiten und Leistungen.
Das hängt vom Stundenumfang ab. Bei wenigen Stunden im Monat deckt der Entlastungsbetrag die Kosten oft vollständig. Wer mehr braucht, zahlt die Differenz privat.
Nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr verfallen zum 30. Juni des Folgejahres. Bis dahin lassen sie sich noch einsetzen. Ob das in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse verbindlich.
Nein. Wir vereinbaren feste Zeiten, aber keine Vertragsbindung. Wenn es nicht passt, hören wir auf.
Den Stundensatz sage ich Ihnen am Telefon.
Und dazu, ob der Entlastungsbetrag in Ihrem Fall reicht. Zehn Minuten genügen meistens.