Haushaltshilfe für Senioren in Düsseldorf
Wenn der Haushalt zu viel wird, geht die eigene Wohnung als Erstes verloren. Ich übernehme Einkauf, Kochen, Wäsche und Ordnung, damit das Zuhause Zuhause bleibt. Mit Pflegegrad ist das über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat abrechenbar, ohne Pflegegrad privat nach Stunden.
- Feste Wochentage statt wechselnder Kräfte
- Auf Wunsch mit Einkauf und Kochen
- Mit Pflegegrad über die Pflegekasse abrechenbar
Was ich im Haushalt übernehme
Vieles machen wir gemeinsam. Was noch selbst geht, soll auch selbst gemacht werden.
- Einkauf. Wocheneinkauf allein oder gemeinsam, inklusive Wegräumen. Belege bekommen Sie.
- Kochen. Frisch gekocht, nach Gewohnheiten und Verträglichkeiten. Auf Wunsch für mehrere Tage vor.
- Wäsche. Waschen, aufhängen, zusammenlegen, in den Schrank.
- Ordnung und Reinigung. Küche, Bad, Staubsaugen, Betten beziehen. Leichte Hausarbeit, keine Grundreinigung.
- Blumen, Post, Müll. Die kleinen Dinge, an denen es im Alltag am ehesten scheitert.
Was nicht zur Haushaltshilfe gehört
Keine Grundreinigung, keine Fensterreinigung in Höhe, keine Entrümpelung und keine Gartenarbeit. Auch keine körpernahe Pflege wie Waschen oder Anziehen. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig, den ich Ihnen bei Bedarf nenne.
Ablauf der Haushaltshilfe
Erstgespräch
Wir gehen durch, was im Haushalt liegen bleibt und was noch selbst geht.
Probetermin
Ein Termin vor Ort. Danach wissen beide Seiten, ob es passt.
Feste Zeiten
Zum Beispiel dienstags und donnerstags vormittags. Verlässlich, immer dieselbe Person.
Kosten der Haushaltshilfe für Senioren
Mit Pflegegrad läuft die Abrechnung über mich, nicht über Sie.
Die Zahlen
Haushaltshilfe pro Stunde
auf Anfrage
Nenne ich Ihnen im Erstgespräch und schriftlich vor dem ersten Termin.
Entlastungsbetrag der Pflegekasse
131 € im Monat
Ab Pflegegrad 1, zweckgebunden.
Einkaufsbeträge und Auslagen
zum Selbstkostenpreis
Mit Beleg, ohne Aufschlag.
Stand: Juli 2026. Rechtsgrundlage §45b SGB XI. Zum 1. Januar 2027 ist eine Änderung geplant, die noch nicht beschlossen ist.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe
Ja, im Rahmen des Entlastungsbetrags nach §45b SGB XI, wenn der Anbieter nach §45a anerkannt ist. Das bin ich.
Verständlich. Wir fangen nicht mit der Küche an, sondern mit dem Einkauf oder einem Spaziergang. Der Rest kommt, wenn Vertrauen da ist.
Erreichbare Fenster ja, alles was Leiter oder Gerüst braucht nicht. Dafür gibt es Reinigungsfirmen.
Zwei bis drei Stunden pro Woche decken bei den meisten den Haushalt ab. Genauer sagen kann ich das nach dem ersten Termin.
Ein Anruf, dann wissen Sie, was geht.
Beschreiben Sie mir kurz die Wohnsituation und was liegen bleibt. Den Rest klären wir im Gespräch.