Entlastungsbetrag nutzen: 131 € im Monat für Betreuung in Düsseldorf
Wer einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse 131 € im Monat zusätzlich. Das Geld ist zweckgebunden: Es wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet. Ich bin nach §45a SGB XI anerkannt und rechne direkt mit der Pflegekasse ab. Sie strecken nichts vor.
- Anerkannt nach §45a SGB XI
- Direkte Abrechnung, keine Vorkasse
- Gilt ab Pflegegrad 1
Wofür Sie den Betrag einsetzen können
Der Entlastungsbetrag deckt Betreuung und Entlastung im Alltag, nicht die medizinische Pflege.
- Stundenweise Betreuung zu Hause. Gesellschaft, Gespräche, Beschäftigung, Aufsicht bei Bedarf.
- Hilfe im Haushalt. Einkaufen, kochen, Wäsche, aufräumen.
- Begleitung außer Haus. Arzttermine, Behördengänge, Einkäufe, Spaziergänge.
- Entlastung pflegender Angehöriger. Feste Stunden, in denen jemand anderes da ist.
Wofür der Betrag nicht gilt
Der Entlastungsbetrag ist nicht für medizinische Behandlungspflege gedacht und wird nicht bar ausgezahlt. Bei Pflegegrad 1 gelten teils andere Kombinationsmöglichkeiten als ab Pflegegrad 2. Was in Ihrem Fall gilt, bestätigt Ihnen Ihre Pflegekasse verbindlich. Ich sage Ihnen, wonach Sie fragen sollten.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag
Pflegegrad prüfen
Ab Pflegegrad 1 besteht der Anspruch. Liegt noch keiner vor, helfe ich beim Antrag.
Leistungen vereinbaren
Wir legen Zeiten und Umfang fest. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, damit ich direkt abrechnen kann.
Ich rechne ab
Die Rechnung geht an Ihre Pflegekasse, nicht an Sie. Sie bekommen eine Kopie.
Entlastungsbetrag 2026: die Zahlen
Gesetzliche Beträge mit Stand Juli 2026.
Entlastungsbetrag im Überblick
Entlastungsbetrag pro Monat
131 €
Für Pflegegrad 1 bis 5.
Anspruch pro Jahr
1.572 €
12 mal 131 €.
Verfall nicht genutzter Beträge
30. Juni
Beträge aus dem Vorjahr verfallen zum 30. Juni des Folgejahres.
Ihr Eigenanteil bei direkter Abrechnung
0 €
Solange der monatliche Betrag nicht überschritten wird.
Stand: Juli 2026. Rechtsgrundlage §45b SGB XI. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom Juni 2026 sieht vor, den Entlastungsbetrag zum 1. Januar 2027 durch ein Sozialraumbudget zu ersetzen; Pflegegrad 1 wäre davon nicht mehr erfasst. Der Entwurf ist nicht beschlossen. Diese Seite wird aktualisiert, sobald eine Entscheidung vorliegt. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Nein. Er wird gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet. Bar auf das Konto gibt es ihn nicht.
Das ist die Vorschrift, nach der Angebote zur Unterstützung im Alltag vom Land anerkannt werden. Nur solche Angebote dürfen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Ich bin entsprechend zertifiziert.
Sie können innerhalb des Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Möglicherweise. Ein Gesetzentwurf sieht ein Sozialraumbudget statt des Entlastungsbetrags vor, bei dem Pflegegrad 1 nicht mehr erfasst wäre. Beschlossen ist das nicht. Ich halte diese Seite aktuell.
Ich sage Ihnen, ob es in Ihrem Fall funktioniert.
Nennen Sie mir den Pflegegrad und den gewünschten Umfang, dann rechne ich Ihnen im Gespräch vor, was übrig bleibt.