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Entlastungsleistungen Düsseldorf

Entlastungsbetrag nutzen: 131 € im Monat für Betreuung in Düsseldorf

Wer einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse 131 € im Monat zusätzlich. Das Geld ist zweckgebunden: Es wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet. Ich bin nach §45a SGB XI anerkannt und rechne direkt mit der Pflegekasse ab. Sie strecken nichts vor.

  • Anerkannt nach §45a SGB XI
  • Direkte Abrechnung, keine Vorkasse
  • Gilt ab Pflegegrad 1
Kira Schick sitzt neben einer Kundin auf dem Sofa

Wofür Sie den Betrag einsetzen können

Der Entlastungsbetrag deckt Betreuung und Entlastung im Alltag, nicht die medizinische Pflege.

  • Stundenweise Betreuung zu Hause. Gesellschaft, Gespräche, Beschäftigung, Aufsicht bei Bedarf.
  • Hilfe im Haushalt. Einkaufen, kochen, Wäsche, aufräumen.
  • Begleitung außer Haus. Arzttermine, Behördengänge, Einkäufe, Spaziergänge.
  • Entlastung pflegender Angehöriger. Feste Stunden, in denen jemand anderes da ist.

Wofür der Betrag nicht gilt

Der Entlastungsbetrag ist nicht für medizinische Behandlungspflege gedacht und wird nicht bar ausgezahlt. Bei Pflegegrad 1 gelten teils andere Kombinationsmöglichkeiten als ab Pflegegrad 2. Was in Ihrem Fall gilt, bestätigt Ihnen Ihre Pflegekasse verbindlich. Ich sage Ihnen, wonach Sie fragen sollten.

So nutzen Sie den Entlastungsbetrag

01

Pflegegrad prüfen

Ab Pflegegrad 1 besteht der Anspruch. Liegt noch keiner vor, helfe ich beim Antrag.

02

Leistungen vereinbaren

Wir legen Zeiten und Umfang fest. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, damit ich direkt abrechnen kann.

03

Ich rechne ab

Die Rechnung geht an Ihre Pflegekasse, nicht an Sie. Sie bekommen eine Kopie.

Entlastungsbetrag 2026: die Zahlen

Gesetzliche Beträge mit Stand Juli 2026.

Entlastungsbetrag im Überblick

Entlastungsbetrag pro Monat

131 €

Für Pflegegrad 1 bis 5.

Anspruch pro Jahr

1.572 €

12 mal 131 €.

Verfall nicht genutzter Beträge

30. Juni

Beträge aus dem Vorjahr verfallen zum 30. Juni des Folgejahres.

Ihr Eigenanteil bei direkter Abrechnung

0 €

Solange der monatliche Betrag nicht überschritten wird.

Stand: Juli 2026. Rechtsgrundlage §45b SGB XI. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom Juni 2026 sieht vor, den Entlastungsbetrag zum 1. Januar 2027 durch ein Sozialraumbudget zu ersetzen; Pflegegrad 1 wäre davon nicht mehr erfasst. Der Entwurf ist nicht beschlossen. Diese Seite wird aktualisiert, sobald eine Entscheidung vorliegt. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Ich sage Ihnen, ob es in Ihrem Fall funktioniert.

Nennen Sie mir den Pflegegrad und den gewünschten Umfang, dann rechne ich Ihnen im Gespräch vor, was übrig bleibt.

0157 82149598Zum Kontaktformular

Festnetz 0211 92412694 · info@senioren-schick.de