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Alltagsbegleitung Düsseldorf

Alltagsbegleitung in Düsseldorf, stundenweise

Alltagsbegleitung heißt: Ich komme zu festen Stunden und übernehme das, was allein nicht mehr geht oder keine Freude mehr macht. Spazieren, reden, kochen, Termine. Mit Pflegegrad läuft das über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, ohne Pflegegrad privat nach Stunden.

  • Feste Stunden statt Betreuung auf Abruf
  • Immer dieselbe Person
  • Über die Pflegekasse abrechenbar
Kira Schick und eine Kundin lachen gemeinsam am Fenster in Düsseldorf

Was bei der Alltagsbegleitung passiert

Kein festes Programm. Was ansteht, entscheidet der Tag.

  • Gespräch und Gesellschaft. Zuhören, erzählen, vorlesen, Karten spielen. Für viele der eigentliche Grund.
  • Bewegung. Spaziergänge im gewohnten Tempo, auch nur bis zur Bank an der Ecke.
  • Gemeinsam kochen und essen. Zusammen etwas zubereiten. Wer alleine isst, isst oft zu wenig.
  • Struktur im Tag. Erinnerung an Termine, Post durchgehen, Kalender pflegen.
  • Begleitung nach draußen. Einkauf, Friedhof, Café, Gottesdienst, Arzttermin.

Was Alltagsbegleitung nicht ist

Keine medizinische Pflege, keine Behandlungspflege, keine 24-Stunden-Betreuung. Ich stelle keine Medikamente und übernehme keine körpernahe Pflege. Wenn das gebraucht wird, sage ich das im Erstgespräch und nenne Ihnen einen Pflegedienst.

Ablauf der Alltagsbegleitung

01

Erstgespräch

Am Telefon, kostenlos. Sie schildern die Situation, ich sage, was möglich ist.

02

Probetermin

Kennenlernen zu Hause. Ohne Verpflichtung, auf beiden Seiten.

03

Feste Zeiten

Zum Beispiel mittwochs von 14 bis 17 Uhr. Regelmäßigkeit ist wichtiger als Stundenzahl.

Kosten der Alltagsbegleitung

Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehme ich.

Die Zahlen

Alltagsbegleitung pro Stunde

auf Anfrage

Nenne ich Ihnen im Erstgespräch und schriftlich vor dem ersten Termin.

Entlastungsbetrag der Pflegekasse

131 € im Monat

Ab Pflegegrad 1, zweckgebunden.

Übliche Buchung

2 bis 4 Std./Woche

Erfahrungswert, nicht verpflichtend.

Stand: Juli 2026. Rechtsgrundlage §45b SGB XI. Zum 1. Januar 2027 ist eine Änderung geplant, die noch nicht beschlossen ist.

Häufige Fragen zur Alltagsbegleitung

Fangen wir mit einer Stunde an.

Ein Kennenlerntermin verpflichtet zu nichts und zeigt mehr als jede Beschreibung.

0157 82149598Zum Kontaktformular

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